Einbau-Mikrowellen
Häufig gestellte Fragen
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Was ist eine Einbau-Mikrowelle?Eine Einbau-Mikrowelle ist ein Gerät, das in die Kücheneinrichtung oder eine speziell dafür vorgesehene Nische eingebaut wird. Im Gegensatz zu freistehenden Mikrowellen kann sie so Platz auf der Arbeitsfläche sparen und passt nahtlos in die Küchenzeile.
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Welche Vorteile bietet eine Einbau-Mikrowelle gegenüber einer freistehenden Variante?Einbau-Mikrowellen können Platz in der Küche sparen, da sie in Einbauschränken installiert werden können. Dadurch wird die Arbeitsfläche freigehalten. Außerdem verleiht eine Einbau-Mikrowelle der Küche ein sauberes und aufgeräumtes Aussehen.
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Welche besonderen Funktionen haben Samsung Einbau-Mikrowellen?Samsung Einbau-Mikrowellen zeichnen sich durch smarte Funktionen aus, wie zum Beispiel bis zu 45 Automatikprogrammen. Einige Modelle verfügen auch über eine Grillfunktion, Schnellauftaufunktionen und Warmhalteprogramme.
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Welche Kapazitäten sind bei Samsung Einbau-Mikrowellen erhältlich?Samsung bietet Einbau-Mikrowellen in verschiedenen Größen und Kapazitäten an, um den Bedürfnissen unterschiedlicher Haushalte gerecht zu werden. Die Kapazitäten können je nach Modell zwischen circa 20 und 23 Litern variieren.
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Gibt es eine Garantie für die Samsung Einbau-Mikrowellen?Ja, die Standard-Herstellergarantie eines Samsung Haushaltsgerätes beträgt 2 Jahre ab dem Kaufdatum.
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* Consors: 0,00% Zinsen für die ersten 36 Monate
Finanzierung über den Kreditrahmen mit Mastercard®; Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Gebundener Sollzinssatz von 0 % gilt nur für diesen Einkauf für die ersten 36 Monate ab Vertragsschluss. Danach und für alle weiteren Verfügungen beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 15,72 % (16,90 % effektiver Jahreszinssatz). Zahlungen werden erst auf verzinste Verfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten; eine Tilgung sollzinsfreier Umsätze findet statt, wenn keine verzinsten Verfügungen mehr vorhanden sind. Die monatliche Rate kann sich verändern, wenn weitere Verfügungen über den Kreditrahmen vorgenommen werden; sie beträgt min. 2,5 % der jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Inanspruchnahme des Kreditrahmens, mind. 9 €. Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV.