Akku-Staubsauger
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Häufig gestellte Fragen
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Was ist ein Akku-Staubsauger?Ein Akku-Staubsauger ist ein kabelloses, tragbares Reinigungsgerät, das zum Entfernen von Staub, Schmutz und Ablagerungen auf Böden, Teppichen, Möbeln und anderen Oberflächen verwendet wird. Er nutzt eine aufladbare Batterie als Stromquelle, was bedeutet, dass er ohne Kabel verwendet werden kann.
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Welche Vorteile bieten Akku-Staubsauger im Vergleich zu herkömmlichen Staubsaugern?Akku-Staubsauger bieten kabellose Freiheit und Flexibilität, da sie ohne Stromkabel verwendet werden können.
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Sind die Akku-Staubsauger beutellos?Ja, die Akku-Staubsauger von Samsung sind beutellos. Der Behälter kann problemlos geleert werden.
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Kann ich mit den Akku-Staubsaugern problemlos Tierhaare entfernen?Ja, einige Modelle bieten spezielle Bürstenaufsätze für Tierhaare, genannt Pet Tool. Das kompakte und motorisierte Pet Tool ist vielseitig einsetzbar. Durch die Kombination von Gummilippen und Nylonborsten kann das Pet Tool Tierhaare schnell und einfach von Polstermöbeln entfernen.
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Ist der Akku des Staubsaugers austauschbar?Ja, du kannst den Akku bei den Samsung Akku-Staubsaugern austauschen.
Die Akku-Staubsauger von Samsung sind eine ideale Lösung für die kabellose Reinigung in deinem Haushalt.
* Consors: 0,00% Zinsen für die ersten 36 Monate
Finanzierung über den Kreditrahmen mit Mastercard®; Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Gebundener Sollzinssatz von 0 % gilt nur für diesen Einkauf für die ersten 36 Monate ab Vertragsschluss. Danach und für alle weiteren Verfügungen beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 15,72 % (16,90 % effektiver Jahreszinssatz). Zahlungen werden erst auf verzinste Verfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten; eine Tilgung sollzinsfreier Umsätze findet statt, wenn keine verzinsten Verfügungen mehr vorhanden sind. Die monatliche Rate kann sich verändern, wenn weitere Verfügungen über den Kreditrahmen vorgenommen werden; sie beträgt min. 2,5 % der jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Inanspruchnahme des Kreditrahmens, mind. 9 €. Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV.