Einweg-Wischtücher für Bespoke Spray Spinning Sweeper
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Features
Feuchte Reinigung von Hartböden
Spray Spinning Sweeper Wischaufsatz
Reinige Hartböden einfach mit dem Spray Spinning Sweeper Wischaufsatz. Zwei größere und schwerere* Pads rotieren 100 Minuten** lang mit bis zu 260 Umdrehungen pro Minute und du kannst mit einem 150 ml fassenden Wassertank manuell mehr Wasser nachsprühen. Dabei hast du die Wahl, ob du wiederverwendbare, antibakterielle Mikrofaser-Pads*** oder Einmal-Feuchttücher nutzen willst.
* Basierend auf dem Vergleich des Bespoke Jet Modells mit einem konventionellen Spinning Sweeper (VCA-WB650/GL): Gewicht der Bürste = 1,4 kg (mit vollem Wassertank) vs. 1,02 kg. Größe des Pads = 170 mm vs. 150 mm (Durchmesser).
** Die angegebene Laufzeit bezieht sich auf den ""Feucht""-Modus mit angebrachtem Spray Spinning Sweeper.
*** Basierend auf Tests von Korea Analysis Test Researcher in Übereinstimmung mit den Referenznormen AATCC-100, JIS-L-1902, KS K 0693, KS K 0890 und AATCC-147. Deaktiviert 99,9 % der Bakterien Pneumococcus und Escherichia coli. Die Ergebnisse können je nach tatsächlichen Einsatzbedingungen variieren.
Spezifikationen
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Farbe
Weiß
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Artikelname
Einweg-Wischtücher für Bespoke Spray Spinning Sweeper
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Artikelnummer
VCA-SPA95/GL
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20
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170 mm
* Consors: 0,00% Zinsen für die ersten 36 Monate
Finanzierung über den Kreditrahmen mit Mastercard®; Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Gebundener Sollzinssatz von 0 % gilt nur für diesen Einkauf für die ersten 36 Monate ab Vertragsschluss. Danach und für alle weiteren Verfügungen beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 15,72 % (16,90 % effektiver Jahreszinssatz). Zahlungen werden erst auf verzinste Verfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten; eine Tilgung sollzinsfreier Umsätze findet statt, wenn keine verzinsten Verfügungen mehr vorhanden sind. Die monatliche Rate kann sich verändern, wenn weitere Verfügungen über den Kreditrahmen vorgenommen werden; sie beträgt min. 2,5 % der jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Inanspruchnahme des Kreditrahmens, mind. 9 €. Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV.